N. N.
Vertritt den Verein nach außen, leitet die Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich. Vorsitzender und Kassenwart bilden den geschäftsführenden Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Gemäß § 5 unserer Satzung besteht der Vorstand aus:
Abgesehen vom Pastor werden die Vorstandsmitglieder von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich; eine Vergütung wird nicht gezahlt.
Vertritt den Verein nach außen, leitet die Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung.
Verwaltet die Kasse, führt die ordnungsgemäße Buchführung, zieht Beiträge ein und legt Rechenschaft gegenüber Vorstand und Mitgliederversammlung.
Vertritt den Vorsitzenden bei dessen Verhinderung in allen Aufgaben – einschließlich Einberufung und Leitung der Versammlungen.
Führt über jede Verhandlung des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ein Protokoll, das vom Vorsitzenden mit unterzeichnet wird.
Der für den Pfarrbezirk St. Georg, Essen-Heisingen, zuständige Pastor ist von Amts wegen Mitglied des Vorstandes (§ 5 Abs. 1).
Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung und die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er vertritt die Vereinsmitglieder Dritten gegenüber.
Der Kassenwart legt dem Vorstand einmal jährlich und der Mitgliederversammlung alle zwei Jahre einen Rechenschaftsbericht vor. Dieser wird zusammen mit der Kassenführung von zwei Kassenprüfern geprüft, die von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Die Kassenführung unterliegt der kirchlichen Aufsicht; jährlich wird dem Bischöflichen Generalvikariat Rechnung gelegt.
Der Vorsitzende – oder bei dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende – beruft den Vorstand ein, sooft die Geschäftslage es erfordert oder mindestens zwei Vorstandsmitglieder dies beantragen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die des stellv. Vorsitzenden den Ausschlag.
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