Wer wir sind

Der Kirchbau- und Förderverein „Grüner Turm – St. Georg" e.V. ist ein eingetragener, gemein­nütziger Verein mit Sitz in Essen-Heisingen. Wir verstehen uns als verlässlicher Partner der Pfarrgemeinde – mit dem Ziel, die St.-Georgs-Kirche in ihrem baulichen Bestand zu sichern, die seelsorgerische Arbeit zu unterstützen und das Gemeinde­leben zu bereichern.

Mitglieder sind natürliche und juristische Personen, die sich diesem Anliegen verbunden fühlen. Unsere Arbeit erfolgt ehrenamtlich; Vorstands­mitglieder erhalten gemäß § 5 Abs. 3 unserer Satzung keine Vergütung.

Unser Auftrag laut Satzung (§ 1)

Der Verein bezweckt die Beschaffung von Mitteln für:

  • Baumaßnahmen sowie Unterhaltung und Ausschmückung der St.-Georgs-Kirche für den öffentlichen Gottesdienst in Essen-Heisingen,
  • etwaige sonstige, für die Seelsorge erforderliche oder zweckmäßige Einrichtungen – wie z. B. ein Gemeindezentrum,
  • die ergänzende Förderung und Unterstützung der seelsorgerischen Arbeit und des Gemeindelebens – innerhalb und außerhalb der gemeindlichen Gebäude –
  • insbesondere auch der Kirchenmusik,

soweit hierfür keine anderen kirchlichen, öffentlichen und sonstigen Mittel zur Verfügung stehen.

Bauplatz & Bauausführung

Die Vorbereitung der erwähnten Baumaßnahmen und der Bau selbst sind allein Angelegenheit der Kirchengemeinde und der bischöflichen Behörde. Den entsprechenden Bauplatz bestimmt nicht der Kirchbauverein, sondern die bischöfliche Behörde im Einvernehmen mit dem Kirchenvorstand (§ 1 Abs. 4).

Gebet für unsere Mitglieder

Einmal im Jahr findet für alle lebenden und verstorbenen Mitglieder unseres Vereins eine heilige Messe statt (§ 1 Abs. 5). Sie ist ein sichtbares Zeichen der geistlichen Verbindung über Generationen hinweg.

Gemeinnützigkeit (§ 2)

Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Erwerb gerichtet. Wir verfolgen ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemein­nützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuer­begünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungs­mäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Gewinn­anteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Verwaltungs­ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnis­mäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Bischöfliche Aufsicht (§ 10)

Der Verein gilt als kirchlicher Verein im Sinne der kirchen­rechtlichen Bestimmungen. Er unterliegt der bischöflichen Aufsicht. Satzungs­änderungen – insbesondere solche über den Vereinszweck – bedürfen der Genehmigung des Bischöflichen Generalvikariats in Essen.

Geschäftsjahr (§ 9)

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Auflösung des Vereins (§§ 11, 12)

Eine Auflösung erfordert einen Beschluss der Mitglieder­versammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder. Im Falle einer Auflösung oder Aufhebung fällt das Vermögen des Vereins – nach Begleichung der Schulden, soweit rechtlich zulässig – an die Kirchengemeinde St. Josef, Essen-Ruhrhalbinsel, mit der Maßgabe, das vorhandene Vermögen im Sinne der Vereinszwecke zu verwenden.

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Vereinssatzung (PDF)

Errichtet am 16.11.2009 · § 1 bis § 13 · Originalfassung


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